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Übertrag

Im Tab “Übertrag” konfigurierst du, ob und wie Resturlaub ins nächste Jahr übertragen werden kann. Diese Einstellungen sind wichtig für die Jahresplanung und das Urlaubsmanagement.

EinstellungBeschreibungStandard
Resturlaub übertragen erlaubenErmöglicht die Mitnahme von Resturlaub ins FolgejahrAn

Wenn aktiviert, können Mitarbeiter nicht genutzten Urlaub ins nächste Jahr mitnehmen. Der übertragene Urlaub erscheint als separater Posten im Urlaubskonto.

Diese Einstellungen erscheinen nur, wenn der Übertrag aktiviert ist:

EinstellungBeschreibungStandardBereich
Max. Übertrag ins FolgejahrMaximale Anzahl Tage, die übertragen werden10 Tage0-30
Übertrag verfällt nach (Monate)Frist bis der Übertrag verfällt3 Monate0-12

Der Maximalwert begrenzt, wie viele Urlaubstage übertragen werden können. Beispiel:

ResturlaubMax. ÜbertragTatsächlicher ÜbertragVerfällt
5 Tage10 Tage5 Tage0 Tage
12 Tage10 Tage10 Tage2 Tage
20 Tage10 Tage10 Tage10 Tage

Der übertragene Urlaub muss bis zu einem bestimmten Datum genommen werden. Der deutsche Standard ist der 31. März (= 3 Monate nach Jahresbeginn).

MonateVerfallsdatumHinweis
0Kein VerfallÜbertrag bleibt unbegrenzt bestehen
331. MärzDeutscher Standard
630. JuniGroßzügiger
1231. DezemberPraktisch kein Verfall
EinstellungBeschreibungStandard
Übertragsurlaub zuerst verbrauchenÜbertrag wird vor neuem Jahresurlaub abgezogenAn

Wenn aktiviert, werden bei einem Urlaubsantrag zuerst die Übertragstage abgezogen. Das hat folgende Vorteile:

  • Übertrag verfällt nicht ungenutzt
  • Mitarbeiter werden “gezwungen”, alten Urlaub zu nehmen
  • Transparente Abrechnung

Situation: Mitarbeiter hat 5 Tage Übertrag und 30 Tage Jahresurlaub. Er beantragt 7 Tage Urlaub.

KontotypVorherAbzugNachher
Übertrag5 Tage-5 Tage0 Tage
Jahresurlaub30 Tage-2 Tage28 Tage
Gesamt35 Tage-7 Tage28 Tage

Das Urlaubskonto zeigt den Übertrag separat an:

PostenWert
Jahresurlaub 202430 Tage
Übertrag aus 20235 Tage
Genommen-12 Tage
Beantragt-3 Tage
Verfügbar20 Tage

Bei nahendem Verfall erscheint eine Warnung:

Dein Übertrag (5 Tage) verfällt am 31.03. in 14 Tagen!

Der Editor zeigt folgenden Hinweis:

In Deutschland verfällt Resturlaub grundsätzlich zum 31.03. des Folgejahres, sofern der Mitarbeiter nicht aus betrieblichen oder persönlichen Gründen an der Inanspruchnahme gehindert war.